Am 31.12.2020 tritt die EU Drohnenverordnung in Kraft und löst damit die bis dahin geltende nationale Drohnenverordnung Deutschlands ab.
Es handelt sich dabei um ein Regelwerk, das von der EU-Kommission zusammengestellt wurde und das Fliegen von Drohnen nun europaweit regelt. Aufgrund der vielen verschieden Interessen aller beteiligten Länder, ist die Verordnung schlussendlich sehr umfangreich und kompliziert geworden. Daher stellen wir die Grundlagen des neuen EU-Drohnenrechts einfach und verständlich für Sie zusammen
JE MEHR GEFAHR VON EINEM DROHNENFLUG AUSGEHT, DESTO WICHTIGER IST DIE GEWÄHRLEISTUNG EINER SICHEREN UMGANGSWEISE, UM MENSCH UND UMWELT ZU SCHÜTZEN.
Der zweite Risikofaktor ergibt sich aus der Anwendungssituation des Fernpiloten. Eine Drohne stellt je nach Art der konkreten Anwendung ein bestimmtes Risiko dar. Es ist beispielsweise ein großer Unterschied für das von den Drohnen ausgehende Risiko, ob Sie mit oder ohne Sichtkontakt zur Ihrem Fluggerät fliegen.
Die risikobasierende Anwendung wird von der EU-Drohnenverordnung in drei Kategorien erfasst:
Offen
geringes Risiko
In dieser Kategorie finden sich die meisten Drohnenpiloten wieder.
Speziell
mittleres Betriebsrisiko
Zertifiziert
hohes Risiko
Als erfahrenes Drohnenschulungszentrum bietet BORMATEC Ihnen ab sofort Schulungspakete zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 an.
Was passiert mit meiner unklassifizierten Drohne ab 01.01.2021?
Was passiert mit meinem Kenntnisnachweis/Allgemeinverfügung?
Kann ich meinen Kenntnisnachweis umschreiben lassen?
Muss ich mich als Fernpilot registrieren?