Allgemeinverfügung für Oberbayern, Schwaben und Niederbayern

– Vereinfachung für Drohnenflüge in Geographischen Gebieten der LuftVO §21h –

Für Drohnenanwendungen in kritischen Bereichen wurden in Bayern mit einer Allgemeinverfügung vom 08.03.2024 nun Möglichkeiten für eine Vereinfachung veröffentlicht:

  • Für den UAS Einsatz im Nahbereich von Flughäfen ist eine Freigabe der Flugsicherung nun ausreichend und keine zusätzliche Betriebsgenehmigung notwendig.
  • Drohneneinsätze nah und über Bahnanlagen der DB InfraGO AG wurden stark vereinfacht
  • Ein Überflug von Bundesstraßen ist unter Einhaltung der Rahmenbedingungen nun auch möglich

Hier der Link zur aktuellen Allgemeinverfügung:

Gerne halten wir Euch über weitere Änderungen und Neuigkeiten rund um Drohnen auf dem Laufenden.

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