Allgemeinverfügung für Oberbayern, Schwaben und Niederbayern
– Vereinfachung für Drohnenflüge in Geographischen Gebieten der LuftVO §21h –
Für Drohnenanwendungen in kritischen Bereichen wurden in Bayern mit einer Allgemeinverfügung vom 08.03.2024 nun Möglichkeiten für eine Vereinfachung veröffentlicht:
- Für den UAS Einsatz im Nahbereich von Flughäfen ist eine Freigabe der Flugsicherung nun ausreichend und keine zusätzliche Betriebsgenehmigung notwendig.
- Drohneneinsätze nah und über Bahnanlagen der DB InfraGO AG wurden stark vereinfacht
- Ein Überflug von Bundesstraßen ist unter Einhaltung der Rahmenbedingungen nun auch möglich
Hier der Link zur aktuellen Allgemeinverfügung:
Gerne halten wir Euch über weitere Änderungen und Neuigkeiten rund um Drohnen auf dem Laufenden.